Die Synode der Ev.-luth. Propstei Wolfenbüttel hat am 9. Juni die Einteilung der Propstei in drei Gestaltungsräume beschlossen. Damit wurde eine Vorgabe der Landeskirche gefolgt, nach der diese Einteilung bis zum 1. Juli 2016 alle Propsteien der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig vorgenommen werden soll. Die allgemeine Zustimmung der Kirchenvorstände und nun auch der Mitglieder der Prospteisynode fand eine Dreiteilung.
Mitglieder des Propsteivorstandes erläuterten die von der Propsteisynode beschlossene Einteilung. Demzufolge wird ein Gestaltungsraum „Nord-Ost“ mit den Kirchengemeinden Sickte/Neuerkerode, Hötzum, Salzdahlum-Apelnstedt-Volzum, Ahlum-Atzum-Wendessen und St. Thomas Wolfenbüttel eingerichtet. Ein zweiter Gestaltungsraum „Mitte“ entsteht mit den Kirchengemeinden Hauptkirche BMV/St. Trinitatis, Martin-Luther, Linden, Neindorf, Kissenbrück, Groß Biewende und Klein Biewende. Im dritten Gestaltungsraum „West“ finden sich die Kirchengemeinden Groß Stöckheim, Fümmelse, Drütte, St. Johannis, Versöhnungskirche, Adersheim, Halcher, Ohrum und Dorstadt zusammen.
Auf diese drei Gestaltungsräume sollen die künftig zur Verfügung stehenden Pfarrstellen verteilt werden. Für die Propstei Wolfenbüttel mit gegenwärtig 14 Pfarrstellen sind für die Zeit ab dem Jahr 2020 derzeit 11 Stellen vorgesehen. Diese Kürzung soll möglichst gerecht auf alle Gestaltungsräume verteilt werden und es gilt: wo ein Pfarrer ist, kann er theoretisch bis zum Ruhestand bleiben. Natürlich möchte am liebsten jede Propstei und jede Gemeinde die Zahl der Pfarrstellen halten. Doch die Abnahme der evangelischen Bevölkerung in unserer Region ist eine Gegebenheit, mit der die kirchenleitenden Organe wie auch die Propsteien in ihrer Personal- und Strukturpolitik umgehen müssen.
Nach der Einteilung in Gestaltungsräume wird dann zu überlegen sein, in welcher Form die beteiligten Gemeinden eines Gestaltungsraums künftig kooperieren wollen. Es können Arbeitsbereiche gesucht werden, in denen eine Zusammenarbeit nahe liegt und Kräfte zusammengeführt werden.
Außerdem stehen die Kirchengemeinden dann auch vor der Frage, welche Rechtsform ein Gestaltungsraum bekommen soll. Die beiden wesentlichen Modelle für die künftige Rechtsform sind der Pfarrverband und der Kirchengemeindeverband. Bei einem Pfarrverband wird ein gemeinsames Pfarramt gebildet und aus allen Kirchenvorständen eine Pfarrverbandsversammlung, die eher selten tagt. Bei einem Kirchengemeindeverband gibt es neben dem gemeinsamen Pfarramt einen eigenen Vorstand, der sich aus Delegierten der Kirchengemeinden zusammensetzt und einige Zuständigkeiten erhält. Ein drittes Modell wäre die Fusion aller Gemeinden eines Gestaltungsraumes zu einer Gemeinde. Die Rechtsform eines Gestaltungsraums soll einvernehmlich von allen beteiligten Kirchenvorständen bestimmt werden.
Foto: Ingrid Hampel (stellvertretende Vorsitzende der Propsteisynode),
Martin Granse (Stellvertreter des Propstes) und Propst Dieter
Schultz-Seitz erläutern die Strukturveränderungen in der Propstei
Wolfenbüttel der Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig
Martin Granse (Stellvertreter des Propstes) und Propst Dieter
Schultz-Seitz erläutern die Strukturveränderungen in der Propstei
Wolfenbüttel der Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig