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Propsteivorstand

Aufgaben des Propsteivorstandes

Der Propsteivorstand hat nach § 23 der Propsteiordnung gemeinsam mit dem Propst die Aufgabe, das kirchliche Leben in der Propstei zu fördern und anzuregen. Seine Mitglieder werden von der Propsteisynode gewählt und wirken bei den Visitationen der Kirchengemeinden mit.

In diesem Gremium wird über die Belange der Propstei beraten und es werden die Sitzungen für die Propsteisynoden vorbereitet und deren Beschlüsse ausgeführt.

Mitglieder des Propsteivorstandes

Mitglieder des Propsteivorstandes sind der Vorsitzende der Propsteisynode, Jörg Zimmer, sowie die stellvertretende Vorsitzende der Propsteisynode, Sylvia Behrens.

Mitglieder kraft Amtes sind ebenfalls der Propst und sein Stellvertreter Pfarrer Martin Granse.

Weitere, von der Propsteisynode gewählte Mitglieder sind Pfarrer Andreas Riekeberg, Dr. Martin Selle und Karin Meyer. Stellvertreterinnen der letztgenannten sind Pfarrerin Christiane Klages und die beiden Kirchenvorsteherinnen Michaela Reichmuth und Elke Helbig.


Foto (privat): Pfr. Andreas Riekeberg, Pfr. Martin Granse, Jörg Zimmer, Sylvia Behrens, Dr. Martin Selle, Karin Meyer und Propst Dieter Schultz-Seitz (v.l.n.r.) bilden den neuen Vorstand der Ev.-luth. Propstei Wolfenbüttel für die Amtszeit von 2019 bis 2025